Neubau Immobilien Spanien

Neubau Immobilien Spanien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Neubau Immobilien Spanien – ein Angebot der UCSG Real Estate GmbH

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die über die Website neubau-immobilien-spanien.de angebahnten Vermittlungs-, Informations- und Unterstützungsleistungen der

UCSG Real Estate GmbH
Schauenburgerstraße 116
24118 Kiel
Deutschland

– nachfolgend „Neubau Immobilien Spanien“ oder „wir“ genannt.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine individuell getroffene Vereinbarung entgegensteht.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Tätigkeit von Neubau Immobilien Spanien

Neubau Immobilien Spanien vermittelt ausgewählte Neubauimmobilien spanischer Bauträger und Projektentwickler und unterstützt Interessenten organisatorisch während des Erwerbsprozesses.

Wir sind grundsätzlich weder Bauträger noch Verkäufer der dargestellten Immobilien.

Der Kaufvertrag über eine Immobilie kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Käufer und dem im jeweiligen Angebot genannten Bauträger bzw. Verkäufer zustande.

Wir sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für einen Bauträger, Verkäufer oder Käufer abzugeben.

§ 3 Immobilienangebote

Die auf unserer Website dargestellten Immobilienangebote dienen der Information und stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Angaben insbesondere zu Preisen, Flächen, Grundrissen, Ausstattung, Fertigstellung, Verfügbarkeit, Ansichten, Renderings und Projektmerkmalen beruhen regelmäßig auf Informationen des jeweiligen Bauträgers oder Projektentwicklers.

Projektstände, Preise und verfügbare Einheiten können sich verändern.

Maßgeblich für den Immobilienerwerb sind die Vereinbarungen und Vertragsunterlagen des jeweiligen Bauträgers bzw. Verkäufers.

§ 4 Verfügbarkeit und Reservierung

Die Darstellung einer Immobilie auf unserer Website bedeutet nicht, dass die betreffende Einheit zum Zeitpunkt der Anfrage noch verfügbar ist.

Verfügbarkeiten werden auf Anfrage mit dem jeweiligen Bauträger bzw. Projektpartner abgestimmt.

Eine Reservierung kommt ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Bauträgers bzw. Verkäufers zustande.

Reservierungszahlungen, Anzahlungen und Kaufpreiszahlungen erfolgen grundsätzlich nach Maßgabe der jeweiligen Vertragsunterlagen und nicht aufgrund dieser AGB.

§ 5 Vergütung und Provisionsfreiheit für Käufer

Für die Vermittlung der auf dieser Website entsprechend gekennzeichneten Neubauprojekte fällt für den Käufer grundsätzlich keine zusätzliche Maklerprovision gegenüber der UCSG Real Estate GmbH an, sofern nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Unsere Vergütung für die Vermittlung kann durch den jeweiligen Bauträger, Projektentwickler, Verkäufer oder dessen Vertriebsorganisation erfolgen.

Die Provisionsfreiheit unserer Vermittlung bedeutet nicht, dass der Immobilienerwerb frei von Nebenkosten ist.

Insbesondere Steuern, Notar-, Register-, Rechtsanwalts-, Finanzierungs-, Verwaltungs- oder sonstige externe Kosten können beim Immobilienerwerb zusätzlich entstehen.

§ 6 Vertragsverhältnis mit dem Bauträger

Kauf-, Reservierungs- oder sonstige immobilienbezogene Verträge werden grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Bauträger bzw. Verkäufer geschlossen.

Neubau Immobilien Spanien wird dadurch nicht Partei des Immobilienkaufvertrages.

Rechte und Pflichten aus dem Immobilienkauf richten sich nach den jeweiligen Vertragsunterlagen zwischen Käufer und Verkäufer sowie dem darauf anwendbaren Recht.

§ 7 Unterstützung bei der Kaufabwicklung

Neben der Vermittlung können wir den Kunden organisatorisch während des Immobilienerwerbs unterstützen. Dazu können gehören:

  • Abstimmung mit Bauträgern
  • Bereitstellung von Projektunterlagen
  • Koordination von Besichtigungen
  • Terminabstimmungen
  • Kommunikation während der Bauphase
  • Unterstützung bei Übergabeterminen
  • Vermittlung geeigneter externer Dienstleister

Umfang und Inhalt der Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Projekt und der individuell vereinbarten Leistung.

Nicht automatisch Bestandteil unserer Leistungen sind Rechtsberatung, Steuerberatung, Darlehens- bzw. Finanzierungsberatung, notarielle Beratung und technische Bauüberwachung.

§ 8 NIE und behördliche Vorgänge

Wir können bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung einer spanischen Ausländeridentifikationsnummer (NIE) sowie weiteren administrativen Abläufen unterstützen oder geeignete Dienstleister vermitteln.

Soweit hierfür Rechtsberatung, behördliche Vertretung oder andere erlaubnispflichtige Leistungen erforderlich sind, werden diese ausschließlich durch entsprechend befugte externe Stellen erbracht.

§ 9 Finanzierung

Auf Wunsch können wir Kontakte zu Banken oder Finanzierungspartnern herstellen und objektbezogene Informationen für den Finanzierungsprozess zur Verfügung stellen.

Die UCSG Real Estate GmbH erbringt im Rahmen dieses Angebots grundsätzlich keine eigene Darlehens- oder Finanzierungsberatung, soweit eine solche Tätigkeit nicht ausdrücklich gesondert und rechtlich zulässig vereinbart wird.

Über die Gewährung und Konditionen einer Finanzierung entscheidet ausschließlich der jeweilige Finanzierungspartner.

§ 10 Keine Rechts- oder Steuerberatung

Unsere Informationen und Unterstützungsleistungen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Wir empfehlen Käufern insbesondere bei einem grenzüberschreitenden Immobilienerwerb die eigenständige Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt und – soweit erforderlich – Steuerberater.

Auf Wunsch können wir Kontakte zu geeigneten Ansprechpartnern herstellen.

§ 11 Externe Dienstleister

Werden auf Wunsch des Kunden Kontakte zu Banken, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Einrichtungspartnern oder sonstigen Dienstleistern hergestellt, entstehen die jeweiligen Vertragsverhältnisse grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem betreffenden Dienstleister.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Dienstleister rechtlich und wirtschaftlich selbstständig tätig.

§ 12 Pflichten des Interessenten

Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, bitten wir Sie,

  • richtige Kontaktdaten anzugeben,
  • uns wesentliche Änderungen mitzuteilen,
  • erhaltene Vertragsunterlagen selbst zu prüfen,
  • vereinbarte Termine möglichst rechtzeitig abzusagen und
  • erforderliche Entscheidungen gegenüber dem Verkäufer oder externen Beratern selbst zu treffen.

§ 13 Vertrauliche Unterlagen

Projektunterlagen, Preislisten, nicht öffentliche Grundrisse oder sonstige vertraulich gekennzeichnete Informationen dürfen grundsätzlich nur zum Zweck der Prüfung eines möglichen Immobilienerwerbs verwendet werden.

§ 14 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

Soweit Objekt- und Projektinformationen von Bauträgern oder sonstigen Projektpartnern stammen, geben wir diese nach bestem Wissen weiter. Eigene Garantien oder Beschaffenheitszusagen werden hierdurch nicht abgegeben, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

§ 15 Urheberrecht

Texte, Fotografien, Visualisierungen, Grundrisse, Logos und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt sein.

Eine Verwendung außerhalb des persönlichen Informationszwecks bedarf der entsprechenden Berechtigung. Ein Teil der Projektunterlagen steht im Eigentum bzw. unter den Rechten der jeweiligen Bauträger.

§ 16 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Anwendbares Recht

Für das Rechtsverhältnis zwischen der UCSG Real Estate GmbH und dem Kunden gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.

Diese Rechtswahl betrifft nicht automatisch den Immobilienkaufvertrag zwischen Käufer und spanischem Bauträger bzw. Verkäufer. Für diesen gelten die dort vereinbarten und gesetzlich anwendbaren Regelungen.

§ 19 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Kiel Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.